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BVerwG, 14.01.1975 - I D 67.74 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.03.1968 - I D 43.67
Auszug aus BVerwG, 14.01.1975 - I D 67.74
Maßgebend hierfür ist vor allem die Erwägung, daß die der Post eingeräumte Sonderstellung mit dem für die Briefabsender bestehenden Postzwang die Postbediensteten verpflichtet, Sendungen, an deren Beförderung sie mitzuwirken haben, ordnungsgemäß weiterzuleiten (BVerwG 33, 132). - BVerwG, 11.05.1973 - I D 19.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.01.1975 - I D 67.74
Sie befindet sich damit in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung der Disziplinarsenate des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein Postbeamter, der sich in Bereicherungsabsicht an den ihm dienstlich anvertrauten oder zugänglichen Postsendungen vergreift, das in ihn von seiner Verwaltung gesetzte Vertrauen derart nachhaltig zerstört, daß er grundsätzlich nicht mehr Beamter bleiben kann (BVerwG Dok.Ber. B 1971, 4049 mit weiteren Zitaten; Dok.Ber. B 1973, 133; Urteil vom 11. Mai 1973 - I D 19/73 -).
- BVerwG, 11.02.1982 - 1 D 2.81
Disziplinarmaßnahmen bei Zugriffen auf den Geldinhalt von Postsendungen - …
In einer solchen Lage, in der die Überführung des Täters im allgemeinen nur auf diese Weise möglich ist, hat die Pflicht der Post, ihr anvertraute Sendungen vor Zugriffen durch ihre Bediensteten zu schützen, gegenüber ihrer beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht das höhere Gewicht, wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen hat (Urteile vom 10. Juli 1974 - BVerwG 1 D 25.74 -, vom 14. Januar 1975 - BVerwG 1 D 67.74 - [BVerwG Dok.Ber. B 1975, 187], vom 2. März 1977 - BVerwG 1 D 58.76 -, vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 1 D 102.78 - und vom 23. April 1980 - BVerwG 1 D 25.79 -).